Einsprache zur Auflage Nutzungsplan Nuoler Ried

Gestützt auf § 11 Abs. 2 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) wird der Nutzungsplan Nuoler Ried (Entwürfe von Schutzverordnung, Nutzungsplankarte und Erläuterungsbericht) während 30 Tagen öffentlich aufgelegt.
Die Unterlagen können auf der Kanzlei der Gemeinde Wangen sowie beim Sekretariat des Amtes für Natur, Jagd und Fischerei in Schwyz (Regierungsgebäude, Bahnhofstrasse 9) während der üblichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Sie sind zudem auf der Homepage des Amtes für Natur, Jagd und Fischerei (www.sz.ch/anjf; Rubrik Aktuelles) aufgeschaltet.

Die Planauflage dauert vom 29. März bis 29. April 2019.
Wer vom Nutzungsplan in seinen Interessen berührt ist, kann gegen die Bestimmungen des Nutzungsplans beim Umweltdepartement schriftlich Einsprache erheben. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

 

Umweltdepartement

Departementsvorsteher

Bahnhofstrasse 9 / Postfach 1210

6431 Schwyz